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   RG, 04.04.1904 - II 336/04   

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https://dejure.org/1904,461
RG, 04.04.1904 - II 336/04 (https://dejure.org/1904,461)
RG, Entscheidung vom 04.04.1904 - II 336/04 (https://dejure.org/1904,461)
RG, Entscheidung vom 04. April 1904 - II 336/04 (https://dejure.org/1904,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Muß der Verkäufer dem im Verzug befindlichen Käufer sofort nach Eintritt des Verzugs die Nachfrist mit der Androhung setzen, daß er die Annahme der Leistung nach Ablauf der Frist ablehne? § 326 Abs. 1 B.G.B. Zeitpunkt der Schadensberechnung beim Schadensersatz wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 346
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.03.2001 - III ZR 361/99

    Berechnung des entgangenen Gewinns bei Nichtabnahme zu liefernder Ware

    Da er selbst Hersteller der an die Beklagte zu liefernden Essen gewesen ist, steht ihm als entgangener Gewinn (§ 252 Satz 1 BGB) der Unterschied zwischen Vertrags- und Herstellungspreis zu (vgl. BGHZ 107, 67, 69; RG JW 1919, 445 f; RGZ 60, 346, 347).
  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer

    So kann der Verkäufer von dem Käufer, der die Ware vertragswidrig nicht abnimmt, als entgangenen Gewinn den Unterschied zwischen Vertragspreis und billigerem Einkaufspreis (Senatsurteil vom 3. Mai 1960 - VIII ZR 88/59 = LM BGB § 252 Nr. 5; RGZ 60, 346, 347) oder - wenn er selbst Hersteller der Ware ist - den Unterschied zwischen Vertragspreis und Herstellungspreis beanspruchen (RG JW 1919, 445).
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